Die Bundestagsabgeordnete Barbara Hendricks stellt Verbesserungen aus dem „Starke-Familien-Gesetz“ vor
Barbara Hendricks, die SPD-Bundestagsabgeordnete des Kreises Kleve, wirbt für das Bildungs- und Teilhabepaket, das im Rahmen des „Starke-Familien-Gesetzes“ ab dem 1. August 2019 Leistungen für Kinder aus bedürftigen Familien verbessert. Deutschlandweit werden knapp vier Millionen Kinder aus einkommensschwachen Familien davon profitieren.
Bisher bekommen Schüler aus einkommensschwachen Familien jährlich rund 100 Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Sie können sich davon Stifte, Schulranzen, Hefte oder auch eine Lern-App kaufen. „In Kleve erhalten das Geld derzeit rund 3600 Kinder“, so Barbara Hendricks. Dank der Neuausrichtung des Bildungs- und Teilhabepakets wird dieser Personenkreis ab dem kommenden Schuljahr mit 150 Euro unterstützt – 100 Euro werden zum Schulbeginn ausgezahlt, 50 Euro folgen im Februar beim Start des zweiten Schulhalbjahres. Anspruchsberechtigt sind alle Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. Gleiches gilt auch für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern den zum 1. Juli auf bis zu 185 Euro erhöhten Kinderzuschlag erhalten.
Eine weitere lang erkämpfte Errungenschaft: Künftig gibt es in Schulen und Kitas für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen. Bisher mussten die Eltern einen Eigenanteil beisteuern. Laut Barbara Hendricks profitieren im Kreis Kleve nach derzeitigem Stand rund 570 Kinder.
Sinnvolle Änderungen gibt es für Schülerinnen und Schüler aus bedürftigen Familien auch bei der Nachhilfe. Ab dem 1. August können Eltern eine Kostenübernahme für Lernförderung nicht erst dann beantragen, wenn ihr Kind akut versetzungsgefährdet ist. „Sie erhalten bereits Geld, sobald erste Schwierigkeiten auftauchen und es beispielsweise einfach nur darum geht, die Schulnote ihres Kindes von einer Vier auf eine Drei zu verbessern“, verspricht Barbara Hendricks.
Schließlich sieht das Gesetz von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey deutliche Verbesserungen bei der Schülerbeförderung vor. Zum einen werden bedürftigen Kindern bei Tagesausflügen ihrer Schule oder Tagesstätte die Fahrkosten komplett erstattet. Zum anderen entfällt für sie der bisherige Eigenanteil von fünf Euro für eine Monatskarte des Öffentlichen Nahverkehrs. Das gilt auch für deren Nutzung außerhalb des Schulverkehrs – beispielweise für Fahrten zu Freunden oder zum Sportverein. „Wir wollen verhindern, dass Kinder vom sozialen Leben ausgeschlossen sind“, sagt Barbara Hendricks.
Wichtig ist es, dass Eltern die Leistungen für ihre Kinder auch tatsächlich beantragen. In der Vergangenheit ist das häufig nicht geschehen, da das Antragsverfahren nicht immer einfach genug war. „Viele Eltern waren damit schlichtweg überfordert“, weiß auch Barbara Hendricks: „Deshalb haben wir das Verfahren deutlich entschlackt und vereinfacht: Gesonderte Anträge für Schulausflüge, Schülerbeförderung, das gemeinschaftliche Mittagessen und Teilhabeleistungen fallen weg.“