Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche den Kinderbonus beschlossen. Im September werden 200 € und im Oktober 100 € automatisch mit dem Kindergeld ausgezahlt. Dies berichtet Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve.
Der Kinderbonus soll nicht nur als konjunktureller Impuls wirken, sondern auch Familien hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der aktuellen Krise gezielt unterstützen. Es handelt sich hierbei um einen Baustein, der durch steuerliche Entlastungen und weitere Investitionen in die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ergänzt werden.
Der Kinderbonus in Höhe von 300 € wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2020 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen im September (200 €) und Oktober (100 €) als zusätzliches Kindergeld – eine Antragsstellung ist nicht erforderlich. „Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist besonders wichtig, dass die Leistung sozial gerecht ist. So profitieren insbesondere Familien, bei denen das Geld knapp ist und die mehrere Kinder haben“, so Barbara Hendricks. Der Kinderbonus wird nicht auf Hartz IV oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und wird auch nicht als Einkommen beim Kinderzuschlag oder Wohngeld berücksichtigt. Da der Kinderbonus mit dem Steuerfreibetrag verrechnet wird, profitieren im Ergebnis vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
Für getrennt lebende oder geschiedene Elternteile gilt, dass der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, den Kinderbonus in voller Höhe ausgezahlt bekommt. Der Unterhaltspflichtige kann ihn hälftig von den Unterhaltszahlungen abziehen. Dies folgt den Grundsätzen des geltenden Unterhaltsrechts, denen zufolge beide Eltern an den Entlastungen durch das Kindergeld und dementsprechend auch dem Kinderbonus teilhaben müssen. Die Grundvoraussetzung ist aber, dass der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen zur Unterhaltszahlung auch tatsächlich nachkommt.